Kontakt
Heinrich Häussling GmbH & Co.
Bettfedernfabrik
Branchweilerhofstraße 200
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Germany
Telefon +49 (0) 63 21 - 91 73-0
Fax +49 (0) 63 21 - 15279
E-Mail: info@haeussling.de
Bewerbungen: bewerbung@haeussling.de
Zertifikate
downpass
Die Daunen und Federn vom lebenden Tier werden ebenso ausgeschlossen, wie die Daunen und Federn aus der Stopfleberproduktion. Der Downpass 2017 ist ein anerkannter Null-Toleranz-Standard, bei dem die Rückverfolgbarkeit der Füllmaterialien aufgrund einer lückenlosen Dokumentation der Lieferkette bis in das Aufzuchtgebiet gewährleistet wird. Die Überprüfung erfolgt durch unabhängige Auditoren, die im Auftrag des Downpass e.V. die gesamte Lieferkette vor Ort nach den Kriterien des Downpass 2017 Standards kontrollieren. Darüber hinaus wird die Produktqualität durch akkreditierte Prüfinstitute unter notarieller Aufsicht überwacht.
Details zu den Tierschutzkriterien und zu den verantwortlichen Prüfinstituten finden Sie online unter www.downpass.com.
edfa
Ein wesentlicher Bestandteil unseres Qualitätsmanagements ist die Bestimmung der Zusammensetzung von Federn & Daunen nach der DIN EN 12131 in unserem hauseigenen Prüflabor.
Der Verband der Europäischen Bettfedern- und Bettwarenindustrie e.V. (EDFA) hat uns auch dieses Jahr wieder als anerkanntes Firmenlabor ausgezeichnet.
Mérite
Die Fondation du Mérite Européen ist eine europäische Stiftung mit Sitz in Luxemburg. Sie setzt sich für die Förderung der europäischen Einigung ein und zeichnet Personen und Institutionen aus, die sich in besonderer Weise um die europäische Idee verdient gemacht haben.
Mit dem Diplôme d’Honneur würdigt die Stiftung die Arbeit des Verbandes der Europäischen Bettfedern- und Bettwarenindustrie e.V. und seiner Mitglieder, die sich seit vielen Jahren für europaweit einheitliche Regelungen zum Tierschutz einsetzen.
Nomite
Das NOMITE-Zeichen signalisiert Ihnen, dass es sich um ein Produkt handelt, das für Hausstauballergiker geeignet ist. Denn federn- und daunengefüllte Bettwaren sind mit ihren für den Menschen so günstigen Wärme- und Klimaverhältnissen (schneller Wärmeaufbau während des Schlafens, schneller Feuchtigkeitsabbau beim Lüften) für die feuchtigkeitsabhängigen Milben eine sehr ungünstige Umgebung.
Zusätzlichen Schutz bietet das federn- und daunendichte Hüllengewebe, das einer Einwanderung von Milben entgegenwirkt. Auch als Allergiker oder Asthmatiker brauchen Sie also nicht auf den natürlichen Schlafkomfort, den Daunen und Federn bieten, zu verzichten. Das wurde durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt.
Öko-Tex
Der Öko-Tex Standard 100 wurde 1992 mit dem Ziel eingeführt, dem Verbraucher beim Textilkauf größtmögliche gesundheitliche Sicherheit zu bieten und die Unternehmen der Textilbranche für einen verantwortungsbewussten Umgang mit möglichen Problemstoffen zu sensibilisieren.
Wir als Hersteller sehen uns diesen Vorgaben besonders verpflichtet und gewährleisten für unsere Bettwaren mit dem Gesamtzertifikat eines renommierten Instituts für sämtliche Bestandteile unserer Produkte, von der Füllung und den Bezügen bis hin zur Verpackung, die Einhaltungen der strengen, humanökologischen Richtlinien.
Werksverkauf
Kommen Sie uns in unserem Werksverkauf in Neustadt an der Weistraße besuchen. Hier erwarten Sie ausgewählte Waren aus Kollektionsüberhängen zu günstigen Fabrikpreisen.
So finden Sie nicht nur von uns produzierte, kuschelig weiche Daunendecken passend zu jeder Jahreszeit oder die dazugehörigen Federkopfkissen vor Ort: das Ganze wird durch hochwertige Matratzen und Lattenroste unserer Schwestergesellschaft f.a.n. Frankenstolz ergänzt. Abgerundet wird unser Angebot durch eine große Auswahl an Bettwäsche verschiedenster Qualitäten. Der Werksverkauf in Neustadt bietet Ihnen alles rund um einen erholsamen und gesunden Schlaf.
Vor Ort erhalten sie professionelle und kompetente Fachberatung durch unser Servicepersonal. Egal ob passende Wärmeklasse der Daunendecke, die nötige Stützkraft des Kopfkissens oder der geeignete Härtegrad der Matratze – mit Hilfe unseres Personals finde Sie das beste auf Sie zugeschnittene Produkt.
Gerne liefern wir Ihnen gekaufte Matratzen und Lattenroste (in einem Umkreis von 30 km) nach Hause und übernehmen kostenlos die Mitnahme und Entsorgung Ihrer Altware.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Öffnungszeiten:
Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 13.00 Uhr
Samstag 09.00 – 13.00 Uhr
(ausgenommen Feiertage)
Kontakt:
Telefon: 06321-9173-23 (während den Öffnungszeiten)
06321-9173-0 (außerhalb der Öffnungszeiten)
Branchweilerhofstraße 200
67433 Neustadt an der Weinstraße
Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude vorhanden – Der Zugang ist barrierefrei
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar- und EC-Kartenzahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heinrich Häussling GmbH & Co.
Juli 2017
§ 1 Geltungsbereich 1. Die Einheitsbedingungen gelten ausschließlich zwischen Kaufleuten.2. Für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachstehendenEinheitsbedingungen der deutschen Bekleidungsindustrie. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden Einheitsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme 1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab inländischem Werk. Für die entstehenden Versandkosten wird pro Paket eine Paketgebühr von 6,90 Euro berechnet. Diese Versandkosten trägt der Käufer. Der Käufer kann den Frachtführer bestimmen. Die Ware ist unversichert zu versenden. Ein Lieferavis kann vereinbart werden.3. Verpackungskosten für Spezialverpackungen werden vom Käufer getragen.4. Sortierte und bei Kombinationen verkaufsgerechte Teilsendungen müssen zeitnah erfolgen und sind vorher anzukündigen. Unsortierte sind nur mit Zustimmung des Käufers statthaft.5. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 12 Kalendertagen entweder die Ware mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen (Rückstandsrechnung) oder vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. 6. Bestellmengen die von der Verpackungseinheit abweichen, werden pro Auftrag mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15 EUR abgerechnet. Bei Aufträgen unter 100 EUR wird ein Mindermengenzuschlag von 8 EUR fällig.
§ 3 Gerichtsstand Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist nach Wahl des Klägers der Ort einer deutschen Handelsniederlassung einer der Parteien oder der Sitz der für den Verkäufer zuständigen Fach- oder Kartellorganisation (Neustadt). Das zuerst angerufene Gericht ist zuständig.
§ 4 Vertragsinhalt 1. Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen (Werktag oder eine bestimmte Kalenderwoche). Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt.2. Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluss befristet werden. Die Abnahmefrist darf höchstens 12 Monate betragen.
§ 5 Unterbrechung der Lieferung 1. Bei höherer Gewalt, von einer Vertragspartei nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen, verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist nicht eingehalten werden kann.2. Ist die Lieferung bzw. Abnahme in den in Ziff. 1 genannten Fällen nicht innerhalb der verlängerten Lieferungs- bzw. Abnahmefrist erfolgt, kann die andere Vertragspartei nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 12 Kalendertagen vom Vertrag zurücktreten.3. Schadensersatzansprüche sind in den Fällen von Ziff. 1 ausgeschlossen, wenn die jeweilige Vertragspartei ihrer Obliegenheit gem. Ziff. 1 genügt hat.
§ 6 Nachlieferungsfrist 1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 12 Kalendertagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist schriftlich eine 4-Wochenfrist setzen.2. Für versandfertige Lagerware und NOS-Ware - „Never-out-of-Stock“ - beträgt die Nachlieferungsfrist 5 Werktage. Bei Nichtlieferung ist der Käufer unverzüglich zu informieren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziff. 1.3. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, soweit § 8 Ziff. 2 und 3 keine Anwendung finden.
§ 7 Mängelrüge 1. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 12 Kalendertagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen.2. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.3. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, der Farbe, der Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat.4. Bei berechtigten Rügen offener Mängel hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Kalendertagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht § 8 Ziff. 2 und 3 Anwendung finden.5. Im Falle eines versteckten Mangels hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht § 8 Ziff. 2 und 3 Anwendung finden.6. Ist die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt, gilt die Ware als genehmigt.
§ 8 Schadensersatz 1. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.2. Der Ausschluss in Ziff. 1 gilt nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Käufer vertrauen darf. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein anderer in Satz 1 genannter Fall vorliegt.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 Zahlung 1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.2. Rechnungen sind zahlbar:1. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand mit 4 % Eilskonto2. ab 11. bis 30. Tag nach Rechnungsstellung und Warenversand mit 2,25 % Skonto3. ab 31. bis 60. Tag nach Rechnungsstellung und Warenversand netto.Ab dem 61. Tag tritt Verzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein.3. Werden anstelle von barem Geld, Scheck oder Überweisung vom Verkäufer Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 61. Tage ab Rechnungsstellung und Warenversand ein Zuschlag von 1 % der Wechselsumme berechnet.4. Statt der vorstehenden Regelung kann wie folgt reguliert werden, sofern sich der Käufer hieran mindestens 12 Monate bindet:
Für die Regulierungsart gelten die Ziff. 1-3 entsprechend.5. Abänderungen der Regulierungsweise sind 3 Monate vorher anzukündigen.6. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 7. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die endgültige Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
§ 10 Zahlung nach Fälligkeit 1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB berechnet. Im Übrigen findet § 288 BGB Anwendung.2. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Lieferverträgen verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.3. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, wie z. B. drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, kann der Verkäufer bei allen Lieferverträgen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, die ihm obliegende Leistung verweigern oder nach Setzung einer Nachfrist von 12 Kalendertagen von diesen Lieferverträgen zurücktreten. Im Übrigen gilt § 321 BGB. § 119 InsO bleibt unberührt.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung 1. Die Aufrechnung und Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit es sich dabei nicht um Schadensersatzansprüche handelt, die in engem Zusammenhang zum Anspruch des Käufers auf mangelfreie Vertragserfüllung stehen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt 1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. §§ 947 ff. BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.3. Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, übertr.gt der Verkäufer das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Käufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zur Weiterverarbeitung nur unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt:4a. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachträglich wesentlich verschlechtern.4b. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.4c. Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.4d. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der Käufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös anteilig zum Wert der Rechte des Verkäufers an der Ware an den Verkäufer weiter. Der Käufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offenzulegen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Kalendertage überf.llig ist oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.4e. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Falle wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Käufer die notwendigen Auskünfte erteilen und die .berprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen.5. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.6. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.7. Nimmt der Verkäufer in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt darin nicht automatisch ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.8. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entsch.digungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.9. Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel), die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. Dem Käufer ist es im Falle des Satzes 1 grundsätzlich gestattet, Factoring für seine Außenstände zu betreiben. Er hat jedoch vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten den Verkäufer darüber zu informieren.
§ 13 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.
§ 14 Daunen und Federn Die Rückverfolgbarkeit der Daunen und Federn wird entsprechend den Zertifizierungsanforderungen des European Down & Feather Association (EDFA) dokumentiert, bzw. deren Beschaffung gemäß dem Kodex des EDFA umgesetzt. Die mit dem DOWNPASS-Label gekennzeichneten Produkte werden gemäß dem DOWNPASS-Code of Conduct des Traumpass e.V. überwacht.
Heinrich Häussling GmbH & Co.
Bettfedernfabrik | Branchweilerhofstraße 200
67433 Neustadt a. d. Weinstraße | Germany
Telefon: +49 (0) 63 21 - 91 73-0
Fax: +49 (0) 63 21 - 15279
Werksverkauf
Kommen Sie uns in unserem Werksverkauf in Neustadt an der Weistraße besuchen. Hier erwarten Sie ausgewählte Waren aus Kollektionsüberhängen zu günstigen Fabrikpreisen.
So finden Sie nicht nur von uns produzierte, kuschelig weiche Daunendecken passend zu jeder Jahreszeit oder die dazugehörigen Federkopfkissen vor Ort: das Ganze wird durch hochwertige Matratzen und Lattenroste unserer Schwestergesellschaft f.a.n. Frankenstolz ergänzt. Abgerundet wird unser Angebot durch eine große Auswahl an Bettwäsche verschiedenster Qualitäten. Der Werksverkauf in Neustadt bietet Ihnen alles rund um einen erholsamen und gesunden Schlaf.
Vor Ort erhalten sie professionelle und kompetente Fachberatung durch unser Servicepersonal. Egal ob passende Wärmeklasse der Daunendecke, die nötige Stützkraft des Kopfkissens oder der geeignete Härtegrad der Matratze – mit Hilfe unseres Personals finde Sie das beste auf Sie zugeschnittene Produkt.
Gerne liefern wir Ihnen gekaufte Matratzen und Lattenroste (in einem Umkreis von 30 km) nach Hause und übernehmen kostenlos die Mitnahme und Entsorgung Ihrer Altware.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Öffnungszeiten:
Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 13.00 Uhr
Samstag 09.00 – 13.00 Uhr
(ausgenommen Feiertage)
Kontakt:
Tel.: 06321-9173-23
(während den Öffnungszeiten)
Tel.: 06321-9173-0
(außerhalb der Öffnungszeiten)
Branchweilerhofstraße 200
67433 Neustadt an der Weinstraße
Parkmöglichkeiten:
sind direkt vor dem Gebäude vorhanden – Der Zugang ist barrierefrei
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar- und EC-Kartenzahlung
Zertifikate
downpass
Die Daunen und Federn vom lebenden Tier werden ebenso ausgeschlossen, wie die Daunen und Federn aus der Stopfleberproduktion. Der Downpass 2017 ist ein anerkannter Null-Toleranz-Standard, bei dem die Rückverfolgbarkeit der Füllmaterialien aufgrund einer lückenlosen Dokumentation der Lieferkette bis in das Aufzuchtgebiet gewährleistet wird. Die Überprüfung erfolgt durch unabhängige Auditoren, die im Auftrag des Downpass e.V. die gesamte Lieferkette vor Ort nach den Kriterien des Downpass 2017 Standards kontrollieren. Darüber hinaus wird die Produktqualität durch akkreditierte Prüfinstitute unter notarieller Aufsicht überwacht. Details zu den Tierschutzkriterien und zu den verantwortlichen Prüfinstituten finden Sie online unter www.downpass.com.
edfa
Ein wesentlicher Bestandteil unseres Qualitätsmanagements ist die Bestimmung der Zusammensetzung von Federn & Daunen nach der DIN EN 12131 in unserem hauseigenen Prüflabor.Der Verband der Europäischen Bettfedern- und Bettwarenindustrie e.V. (EDFA) hat uns auch dieses Jahr wieder als anerkanntes Firmenlabor ausgezeichnet.
Mérite
Die Fondation du Mérite Européen ist eine europäische Stiftung mit Sitz in Luxemburg. Sie setzt sich für die Förderung der europäischen Einigung ein und zeichnet Personen und Institutionen aus, die sich in besonderer Weise um die europäische Idee verdient gemacht haben. Mit dem Diplôme d’Honneur würdigt die Stiftung die Arbeit des Verbandes der Europäischen Bettfedern- und Bettwarenindustrie e.V. und seiner Mitglieder, die sich seit vielen Jahren für europaweit einheitliche Regelungen zum Tierschutz einsetzen.
Nomite
Das NOMITE-Zeichen signalisiert Ihnen, dass es sich um ein Produkt handelt, das für Hausstaub-allergiker geeignet ist. Denn federn- und daunengefüllte Bettwaren sind mit ihren für den Menschen so günstigen Wärme- und Klimaverhältnissen (schneller Wärmeaufbau während des Schlafens, schneller Feuchtigkeits-abbau beim Lüften) für die feuchtigkeitsabhängigen Milben eine sehr ungünstige Umgebung. Zusätzlichen Schutz bietet das federn- und daunendichte Hüllengewebe, das einer Einwanderung von Milben entgegenwirkt. Auch als Allergiker oder Asthmatiker brauchen Sie also nicht auf den natürlichen Schlafkomfort, den Daunen und Federn bieten, zu verzichten. Das wurde durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt.
Öko-Tex
Der Öko-Tex Standard 100 wurde 1992 mit dem Ziel eingeführt, dem Verbraucher beim Textilkauf größtmögliche gesundheitliche Sicherheit zu bieten und die Unternehmen der Textilbranche für einen verantwortungsbewussten Umgang mit möglichen Problemstoffen zu sensibilisieren. Wir als Hersteller sehen uns diesen Vorgaben besonders verpflichtet und gewährleisten für unsere Bettwaren mit dem Gesamtzertifikat eines renommierten Instituts für sämtliche Bestandteile unserer Produkte, von der Füllung und den Bezügen bis hin zur Verpackung, die Einhaltungen der strengen, humanökologischen Richtlinien.